E-Learning: Klarstellung

WKO Fahrschule Information

Liebe Kunden,

hier der offizielle Text vom Fachverband der Fahrschulen zum Thema E-Learing:

Ergeht an:
Alle Fahrschulen
GF der Fachvertretungen

Sehr geehrte Damen und Herren!

Betreffend E-Learning gestatten wir uns folgende Klarstellung:
Wie das Verkehrsministerium (BMK) bestätigt, ist das (derzeitig) vorgeschriebene Ausbildungssystem im KFG und der KDV als Frontalunterricht vor physisch anwesenden Kandidatinnen und Kandidaten konzipiert. Davon gehen sowohl die Vertreter der Länder und als auch die Fachstelle(n) des Verkehrsministeriums (BMK) aus.
Die gesetzlich erforderliche Fahrschulausbildung erfolgt somit zu 100 Prozent im Rahmen eines Präsenzunterrichts. Diesbezüglich gibt es keine Ausnahme. Ein Ersatz von Präsenz durch E-Learning bedeutet einen Gesetzesverstoß.
E-Learning bzw Online-Kurse sind freiwillige Zusatzangebote und können als zusätzliche Betreuung der Schüler mit oder ohne zusätzlicher Verrechnung angeboten werden.

Das BMK sieht in der aktuellen Corona-Krise keinen Anlass für etwaige „vorschnelle“ Lösungen (zB mittels E-Learning), insbesondere weil bis auf weiteres keine Fahrprüfungen stattfinden bzw weil es sich um eine zeitliche Verschiebung bei den Kursteilnehmern handelt.

E-Learning bzw Online-Kurse sind freiwillige Zusatzangebote.

Freundliche Grüße